Der Kauf eines Hauses oder Grundstücks ist in Estland einfach. Auch Ausländer können hier ohne weiteres Immobilien erwerben. Das Grundstück darf nur maximal 1 ha gross sein. Da wir aber nicht vorhatten, hier Landwirtschaft zu betreiben, war das keine Einschränkung für uns. Der Verkauf wird in der Regel über einen Makler abgewickelt. Dieser hat in Estland eine Haftungspflicht und muß für die ordnungsgemäße Abwicklung sorgen. In unserem Fall hat der Verkäufer die Maklerkosten getragen. Wir bekamen irgendwann den Vertragsentwurf zugeschickt. Natürlich auf Estnisch. Ich hatte einen einseitigen Vertragsentwurf erwartet. Was wir dann bekamen, konnte aber mit einem deutschen Kaufvertrag gut mithalten. 15 Seiten mit unverständlichen Inhalt. Wir haben den Vertragsentwurf in Deutschland übersetzen lassen. Es wäre eigentlich nicht notwendig gewesen: Falls einer der Kaufpartner nicht Estnisch spricht, ist in jedem Falle beim Notartermin ein Dolmetscher mit dabei. Zusätzlich hat man Anspruch auf eine schriftliche Übersetztung. Aber wir wollten natürlich nicht auf böse Überraschungen trefen, und haben ihn vorher übersetzen lassen. Mit der Abwicklung des Kaufs hatten wir arge Probleme: Wir sollten vor dem Notartermin den kompletten Kaufpreis auf ein Notaranderkonto überweisen, welches uns der Makler mitgeteilt hatte. Was tun? Wir konnten ja nicht einfach Geld auf ein Konto überweisen, was uns der Makler per eMail mitgeteilt hatte. Wir hatten bisher weder einen Vorvertrag noch einen Vertrag mit dem Makler. Wir sahen unser Geld schon weg. Auf der anderen Seite brauchten wir zum Natartermin überhaupt nicht erst anzureisen, wenn das Geld nicht auf dem Konto war. Wir haben dann aus unserer Sicht das möglichste getan: - recherchiert, ob es den Notar wirklich gibt - die Telefonnummer herausgesucht - angerufen und die Kontonummer abgeglichen Und dann haben wir mit einem mulmigen Gefühl viel Geld ins Ausland überwiesen. Beim Notar dann tauchte das nächste Problem auf: das Geld war noch nicht eingetroffen. Trotz EU ist hier noch mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen. Der Kaufvertrag drohte zu platzen, unser Flieger sollte am nächsten Tag bereits zurückgehen und wir wußten nicht, wann das Geld eintreffen würde. Dann die nächste Gewissensfrage: Wir sollten dem Makler einer notariell beurkundete Vollmacht geben, damit er in unserem Namen den Kaufvertrag abschliessen konnte. Was macht man in so einer Situation? Flug stornieren und noch länger bleiben? Oder einem wildfremden Menschen einen Vollmacht für den Kauf eines Hauses geben. Wieder mit einem mulmigen Gefühl haben wir uns dann für die Vollmacht entschieden. Jetzt war warten angesagt. Zwar teilte uns der Makler per eMail mit, dass der Kaufvertrag funktioniert habe, wir hatten aber noch nichts in der Hand. Es dauerte ienige Zeit, bis wir den notariell beglaubigten Kaufvertrag endllich hatten sowie den Grundbucheintrag. Wenn wir ankommen, werden wir sehen, ob uns das Haus wirklich gehört oder ob da bereits andere wohnen und auch einen Kaufvertrag haben. Aber wir sind auch hier optimistisch. |